Hausgeld erklärt: Zusammensetzung, Höhe und Umlagefähigkeit
Jeder Wohnungseigentümer zahlt es, viele wissen nicht genau wofür: Was im Hausgeld steckt, wie hoch es sein sollte und welche Kosten Vermieter an Mieter weitergeben dürfen.
Was ist Hausgeld?
Das Hausgeld (umgangssprachlich auch „Wohngeld“) ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leistet. Damit werden die laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums finanziert — vom Heizöl über die Gebäudeversicherung bis zur Vergütung der WEG-Verwaltung.
Die Höhe legt nicht die Verwaltung allein fest: Grundlage ist der Wirtschaftsplan, den die Verwaltung jährlich aufstellt und über dessen Vorschüsse die Eigentümerversammlung beschließt. Verteilt werden die Kosten im gesetzlichen Regelfall nach Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt.
Woraus setzt sich das Hausgeld zusammen?
- Betriebskosten: Heizung und Warmwasser, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Hausmeister, Gebäude- und Haftpflichtversicherung.
- Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage): Ansparbetrag für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade oder Heizungsanlage.
- Verwaltungskosten: Vergütung der Hausverwaltung, Kontoführung, Kosten für Versammlungen und Beschluss-Dokumentation.
Typischerweise entfallen rund 50 bis 70 Prozent des Hausgelds auf Betriebskosten, der Rest auf Rücklage und Verwaltung. Was die Verwaltung selbst kosten darf, lesen Sie im Beitrag Hausverwaltung-Kosten.
Hausgeld vs. Nebenkosten: Der Unterschied
Hausgeld und Mietnebenkosten werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dinge: Das Hausgeld zahlt der Eigentümer an die Gemeinschaft — unabhängig davon, ob die Wohnung vermietet oder selbst bewohnt ist. Nebenkosten zahlt der Mieter an den Vermieter, und zwar nur die Posten, die nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig sind.
Deshalb ist das Hausgeld in der Regel 20 bis 30 Prozent höher als die Nebenkostenvorauszahlung eines Mieters: Erhaltungsrücklage und Verwaltungskosten bleiben immer beim Eigentümer hängen. Wer eine vermietete Eigentumswohnung kalkuliert, sollte diese Differenz als laufende Eigenbelastung einplanen.
Welche Hausgeld-Posten sind auf Mieter umlegbar?
| Kostenposition | Auf Mieter umlagefähig? |
|---|---|
| Heizung, Warmwasser, Wasser/Abwasser | Ja |
| Müllabfuhr, Straßenreinigung | Ja |
| Hausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom | Ja |
| Aufzug (Betrieb und Wartung) | Ja |
| Gebäude- und Haftpflichtversicherung | Ja |
| Hausmeister (ohne Reparatur- und Verwaltungsanteile) | Ja, anteilig |
| Erhaltungsrücklage | Nein |
| Verwaltervergütung und Kontoführung | Nein |
| Reparaturen und Instandhaltung | Nein |
Wie hoch ist das Hausgeld durchschnittlich?
Als Faustwert gelten 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für eine 80-qm-Wohnung sind das 240 bis 360 Euro monatlich. Nach oben gibt es Ausreißer: Objekte mit Aufzug, Tiefgarage, Schwimmbad oder Concierge liegen schnell über 5 Euro pro Quadratmeter, während einfache Anlagen ohne Aufzug darunter bleiben.
Vorsicht bei auffällig niedrigem Hausgeld im Kaufexposé: Häufig ist dann die Erhaltungsrücklage zu knapp bemessen — und die nächste Dachsanierung kommt als Sonderumlage. Prüfen Sie vor dem Kauf die letzten Jahresabrechnungen, die Höhe der Rücklage und die Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Sonderumlagen
Das System funktioniert in zwei Schritten: Der Wirtschaftsplan schätzt die Kosten des kommenden Jahres und legt die monatlichen Hausgeld-Vorschüsse fest. Nach Jahresende erstellt die Verwaltung die Jahresabrechnung mit den tatsächlichen Kosten — beschlossen wird über die Abrechnungsspitze, also Nachzahlung oder Guthaben jedes Eigentümers.
Reichen Hausgeld und Rücklage für eine unvorhergesehene Ausgabe nicht aus — etwa einen Heizungsausfall —, beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage als einmalige Zusatzzahlung. Eine vorausschauende Verwaltung kalkuliert die Rücklage so, dass Sonderumlagen die Ausnahme bleiben. Wenn Ihre Gemeinschaft regelmäßig von Sonderumlagen überrascht wird, lohnt der Vergleich: Über eine kostenlose Anfrage erhalten Sie Angebote geprüfter Hausverwaltungen aus Ihrer Region.
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Häufige Fragen
Was ist Hausgeld einfach erklärt?
Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung jedes Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft. Es deckt Betriebskosten, die Erhaltungsrücklage und die Verwaltungskosten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Wie hoch ist das Hausgeld pro Quadratmeter?
Im Durchschnitt 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Bei Ausstattung wie Aufzug, Tiefgarage oder Concierge kann es deutlich höher liegen.
Welche Teile des Hausgelds kann ich auf Mieter umlegen?
Umlagefähig sind die Betriebskosten nach BetrKV, etwa Heizung, Wasser, Müll, Hausreinigung, Aufzug und Versicherungen. Nicht umlagefähig sind Erhaltungsrücklage, Verwaltervergütung und Reparaturkosten.
Was passiert, wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt?
Die Verwaltung mahnt die Rückstände an und setzt sie notfalls gerichtlich für die Gemeinschaft durch. Hausgeldrückstände können bis zur Zwangsversteigerung der Wohnung führen.